Das Matrixmodell
In der Matrixzertifizierung werden die Qualitätsmanagementsysteme wirtschaftlich und rechtlich unabhängiger Unternehmen mit mehreren Niederlassungen an unterschiedlichen Standorten z. B. Filialbetriebe oder die Systeme horizontaler Zusammenschlüsse von wirtschaftlich und rechtlich unabhängigen Unternehmen zu einer rechtlich eigenständigen Organisation zertifiziert.
Voraussetzungen:
Die einzelnen Niederlassungen / Unternehmen können gesellschaftsrechtlich selbständig oder abhängig sein, müssen aber einem gemeinsamen QM-System unterliegen. Alle Standorte müssen eine rechtlich abgesicherte oder vertragliche Bindung mit der identifizierbaren Zentrale der Organisation eingehen. Das QMS wird durch die Zentralstelle verfasst, eingeführt und regelmäßig überwacht. Dies bedeutet, dass die zentrale Organisation das Recht hat, Korrekturmaßnahmen durchzusetzen, sofern sie an einem der Standorte benötigt werden. Die von allen Unternehmen / Standorten bereitgestellten Produkte bzw. Dienstleistungen müssen im Wesentlichen von der gleichen Art sein und entsprechend nach den gleichen Methoden und Verfahren produziert werden. Alle relevanten Standorte / Unternehmen (einschließlich der zentralen Verwaltungsfunktion) müssen dem internen Audit-Programm der Organisation unterzogen werden.
Für Unternehmen mit Niederlassungen kann die Auditierung der Niederlassungen bzw. Standorte auf Stichprobenbasis erfolgen. Dabei muss bei diesem Modell jedoch sichergestellt werden, dass innerhalb des Geltungszeitraumes des Zertifikates (3 Jahre) alle Unternehmensstandorte durch AGRIZERT auditiert werden. Die Zentralstelle wird bei jedem Audit begutachtet.

