• Startseite
  • Impressum
  • Kontakt
  • Sitemap
  • Intern

Agrizert - Detail

Archiv Detail

Änderung Futtermittelverordnung

Die Bundesregierung setzt die Europäische Richtlinie für Höchstgehalte an Kokzidiostatika und Histomonistatika, die aufgrund unvermeidbarer Verschleppungen in Futtermitteln für Nichtzieltierarten vorhanden sein können, mit der 37. Änderung der Futtermittelverordnung um. Die Anlage 5 der Futtermittelverodnung wird entsprechend geändert.

 

Die neuen Höchstgehalte gelten ab 1. Juli 2009 und nur wenn die Gehalte an dem jeweiligen Wirkstoff in den Futtermitteln auf eine Verschleppung zurückzuführen sind. Ist in einer EG-Zulassungsverordnung ein abweichender Gehalt festgelegt, ist dieser anzuwenden. Die Änderungsverordnung können Sie hier nachlesen.

Mittwoch 17. Juni 2009
Von: DRV

Aktuelle Schulungs- und Seminarangebote finden Sie hier.