Hinsichtlich Futtermittel legt die Verordnung fest, dass die Hersteller Untersuchungen auf Salmonellen im Rahmen eines Systems der Gefahrenanalyse und kritischen Kontrollpunkte gemäß Futtermittelhygieneverordnung durchführen. Futtermittel sollen nur abgegeben werden mit einer „Bescheinigung“, aus der dies hervorgeht. Diese Bescheinigung kann formlos mit folgender Formulierung erfolgen: "Der Hersteller führt Un-tersuchungen auf Salmonellen im Rahmen eines Systems der Gefahrenanalyse und kritischen Kontrollpunkte nach Art. 6 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Januar 2005 mit Vorschriften zur Futtermittelhygiene durch. Die Verordnung finden Sie hier.
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Hühnersalmonellenverordnung
Im April 2009 ist die Verordnung zum Schutz gegen bestimmte Salmonelleninfektion beim Haushuhn, die sog. Salmonellenverordnung, verabschiedet worden.

Freitag 12. Juni 2009
Von: DRV

