Melamin in chinesischem Milchpulver
Im Europäischen Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel wurde eine Newsmeldung der Kommission mit Pressemeldungen zum o. g. Sachverhalt übermittelt. Laut den Presseberichten wurde Melamin absichtlich dem Säuglingsmilchpulver zugesetzt, um analytisch einen höheren Proteingehalt vorzutäuschen. Aus dem selben Grund waren in mehreren Fällen im Jahre 2007 Weizengluten und Reisproteinkonzentrat mit Melamin kontaminiert, die hauptsächlich für Heimtierfutter verwendet wurden. Durch den Verzehr der mit Melamin versetzten chinesischen Säuglingsnahrung traten bei Säuglingen Nierenprobleme auf, auch über Todesfälle wurde berichtet.
China ist nicht in der Liste der Länder aufgeführt, aus denen nach der EU-Entscheidung 2004/432/EC Milch- und Milchprodukte in die EU eingeführt werden dürfen. Darüber hinaus unterliegen Einfuhren tierischer Lebensmittel aus China zur Zeit nach EU-Entscheidung 2002/994/EC Einfuhrbeschränkungen. Die Einfuhr von Milchprodukten aus China ist demnach verboten. Mit der Entscheidung 2007/275/EG erfolgte zudem eine Festlegung, welche Tiere und Erzeugnisse gemäß den Richtlinien 91/496/EWG und 97/78/EG des Rates an
Grenzkontrollstellen zu kontrollieren sind.
Vor diesem Hintergrund wurden die Mitgliedstaaten von der Kommission gebeten, Lebensmittel mit Ursprung in oder Herkunft aus China (z.B. Verarbeitungsprodukte, die Milch und/oder Milchpulver enthalten) hinsichtlich einer möglichen Kontamination mit Melamin verstärkt zu kontrollieren.
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Melamin in chinesischen Milchpulver
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) informiert zu Melamin in chinesischem Milchpulver:

Montag 22. September 2008

