Die Meldekriterien dienen den für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Behörden zur Beurteilung, ob von Lebensmitteln, die mit Pflanzenschutzmittelrückständen oder mit Pilztoxinen, Bakterien oder Viren belastet sind, ein Risiko für die menschliche Gesundheit ausgeht. Ebenso erhalten die Behörden Meldekriterien für die Beurteilung von Futtermitteln, in denen die Höchstgehalte an unerwünschten Stoffen, die in das tierische Lebensmittel übergehen können, überschritten wurden.
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Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat den Bundesländern gem. der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Durchführung des Schnellwarnsystems für Lebens- und Futtermittel (AVV Schnellwarnsystem, § 7 Abs. 4, § 7 Abs. 5 und § 8 Abs. 3) einen Kriterienkatalog als Grundlage für die Meldungen zur Verfügung gestellt.

Donnerstag 11. Dezember 2008
Von: DRV

