Biosiegel

Seit September 2001 können Lebensmittel aus ökologischer Landwirtschaft mit dem staatlichen Bio-Siegel gekennzeichnet werden. Das Zeichen mit dem Schriftzug "Bio" schafft Klarheit, Einheitlichkeit und Orientierung bei Bio- bzw. Öko-Produkten. Denn nur Erzeuger und Hersteller, die die Bestimmungen der EG-Öko-Verordnung einhalten und sich den vorgeschriebenen Kontrollen unterziehen, dürfen ihre Produkte als Bio- oder Ökoware verkaufen und mit dem Bio-Siegel kennzeichnen.

Die Nutzung des Bio-Siegels richtet sich nach den Kriterien der EG-Öko-Verordnung. In ihr ist unter anderem Folgendes festgeschrieben:

Verbote:

Verbot der Bestrahlung von Öko-Lebensmitteln
Verbot gentechnisch veränderter Organismen
Verzicht auf Pflanzenschutz mit chemisch-synthetischen Mitteln
Verzicht auf leicht lösliche, mineralische Dünger

Anforderungen:

Abwechslungsreiche, weite Fruchtfolgen
Flächengebundene, artgerechte Tierhaltung
Fütterung mit ökologisch produzierten Futtermitteln ohne Zusatz von Antibiotika und Leistungsförderern

Die Bio-Kontrollen werden in Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner  GfRS mbH durchgeführt.

Haben Sie Fragen?

Frau Karin Hoffmann hilft Ihnen hier gerne weiter.