Klimawandel
Die globale Erwärmung bringt weitreichende Folgen für Natur, Gesellschaft und Wirtschaft mit sich.
Hauptursache des Klimawandels sind die Emissionen von Treibhausgasen. Der größte Anteil klimaschädlicher Gase stammt aus der Verbrennung fossiler Brennstoffe. Auch die Abholzung sowie Landnutzungsänderungen tragen zum Klimawandel bei.
Zum Schutz des Klimas hat die Europäische Gemeinschaft gemeinsame Ziele und Maßnahmen erarbeitet.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Mit der Richtlinie (EU) 2018/2001 über die Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (RED II), geändert durch die Richtlinie (EU) 2023/2413 (RED III), hat die Europäische Union den Rechtsrahmen für den nachhaltigen Ausbau erneuerbarer Energien weiterentwickelt.
Die RED III legt verbindliche Nachhaltigkeits- und Treibhausgas (THG)-Minderungskriterien für Biomasse, Biokraftstoffe, flüssige Biobrennstoffe, Biomassebrennstoffe sowie erneuerbare Kraftstoffe fest.
Zu den zentralen Anforderungen gehören die nachhaltige Erzeugung von Biomasse, die Einhaltung von Landnutzungs- und Biodiversitätskriterien, eine lückenlose Rückverfolgbarkeit der Lieferkette, die dokumentierte Massenbilanzierung sowie der Nachweis der vorgeschriebenen Treibhausgasminderung.
Ziel der Richtlinie ist es, den Anteil erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch der EU bis 2030 auf mindestens 42,5 % zu erhöhen; gleichzeitig sollen die Mitgliedstaaten gemeinsam einen Anteil von 45 % anstreben.
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Zertifizierungssysteme
für Energieerzeugung aus Biomasse.
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Ihr Kontakt
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Dr. Mahsa Dehghani
Fachbereichsleitung Bioenergie
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