Sie möchten das AGRIZERT-Zeichen oder ein Zeichen / Logo / Siegel eines Standardgebers nutzen? Erfahren Sie hier, was es zu beachten gibt.
Missbrauch
Ein Missbrauch des Zertifikates liegt dann vor, wenn gegen die Zeichen- und Zertifikatnutzungsbedingungen der AGRIZERT bezüglich der jeweiligen Systemgeber verstoßen wird. Erhält die Zertifizierungsstelle durch Dritte oder die in den Überwachungsaudits eingesetzten Auditoren von solchen Tatbeständen Kenntnis, wird der Auftraggeber umgehend aufgefordert, die Missbrauchstatbestände innerhalb einer Frist von 1 Monat abzustellen. Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, werden die unter Verfahren beschriebenen Schritte eingeleitet.
Entzug von Zertifikaten
Zertifikate von AGRIZERT können innerhalb ihrer Geltungsdauer entzogen werden, wenn die Grundlagen und Voraussetzungen für das Zertifikat durch den Auftraggeber nicht mehr gewährleistet sind. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn:
Annullierung von Zertifikaten
Eine Annullierung des Zertifikats erfolgt im Sinne der Nichtigkeit des Zertifikates, das heißt, wenn nach Zertifikatserteilung über den Auftraggeber Tatsachen bekannt werden, bei deren Kenntnis das Zertifikat nicht erteilt worden wäre. Darunter sind insbesondere zu verstehen:
Das nähre Verfahren entnehmen Sie bitte unserer Verfahrensanweisung.